Risiko?


1. Was unterschreibe ich da eigentlich?
2. Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung
3. Sind die Selbstbezichtigungen sicher verwahrt?
4. Wie gehe ich am wenigsten Risiko ein?



1. Was unterschreibe ich da eigentlich?

Du unterschreibst eine Selbstbezichtigung und keine Selbstanzeige ("bezichtigen" ist nicht gleich "anzeigen"!). Eine Selbstanzeige müßtest Du schon selber vor Ort bei der Polizei machen. Diese Bezichtigung ist also keine Anzeige, das ist ein juristischer Unterschied! Du bekennst Dich also lediglich dazu, Cannabiskonsument zu sein oder früher gewesen zu sein. Außerdem ist der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht verboten, nur der Besitz und das Handeltreiben mit Cannabis ist verboten (was auch eine unhaltbare schizofrene Situation ist). Mit der Formulierung, daß man "Cannabis konsumiert" oder "früher Cannabis konsumiert hat", gibt man also keine strafbare Handlung zu. Indirekt kann jedoch gefolgert werden, daß wer kifft, auch Haschisch hat, oder wenigstens Marihuana. Diese Straftat muß jedoch bewiesen werden können, damit ein Strafverfahren eröffnet wird.

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2. Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung

Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß bei 100.000 Selbstbezichtigungen der Einzelfall nicht verfolgt wird, egal in welcher Hinsicht (auch Führerscheinentzug usw.). Bei diesen Mengen an Selbstbezichtigungen würden der Justizapparat und die Behörden total überlastet werden (dies ist übrigens auch die Meinung von Richter Werner Sack, selbst Jurist und Diplompädagoge und ehemaliger Jugendrichter in Frankfurt/Main). Für die eventuelle Strafverfolgung müßten außerdem alle Fälle einzeln ermittelt und bewiesen werden, da ja der Cannabiskonsum alleine nicht strafbar ist (s. o.). Dies würde den sowieso schon überlasteten Polizeiapparat noch weiter überlasten. Und sich nur einige Fälle von den 100.000 Selbstbezichtigungen herauszupicken würde gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen.

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3. Sind die Selbstbezichtigungen sicher verwahrt?

Die Selbstbezichtigungen gehen an eine Anwältin, die u.a. der grow! redAktion gut bekannt ist und unser absolutes Vertrauen besitzt. Wenn Du ihr die Selbstbezichtigung als Brief oder Fax schickst, so wie es im Musterbrief vorgegeben ist, wird niemand davon erfahren (außer der Anwältin natürlich!). Vorerst werden diese Schreiben von der Anwältin gesammelt und sicher aufbewahrt. Wenn genug Schreiben (also 100.000) vorliegen, werden diese dem Justizminister übergeben. Dann wird nämlich die Sache nicht als viele Einzelfälle über die Polizei geregelt, sondern als Gesamtfall den Politikern zur Entscheidung vorgelegt. Sollte die Anzahl von 100.000 Selbstbezichtigungen nicht erreicht werden und die Aktion eingestellt werden, so werden alle Schreiben vernichtet!



Zu Deiner Beruhigung, hier nochmals die Adresse der Rechtsanwältin:

Rechtsanwältin Rittig
Stichwort - "Zeig Dich!"
Kurt-Schumacher-Straße 43
60131 Frankfurt am Main

Tel.: (069) 29 98 72 - 0
Fax: (069) 29 98 72 - 72

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4. Wie gehe ich am wenigsten Risiko ein?

Wer ganz vorsichtig sein möchte, braucht nur den ersten Punkt "weil ich früher Cannabis konsumiert habe" anzukreuzen. Dies ist die schwächste Form der Selbstbezichtigung, reicht für unsere Zwecke aber völlig aus. Die "Zeig Dich!"-Aktion soll beweisen, daß es überall in Deutschland Kiffer gibt, die mit den bestehenden Gesetzen nicht einverstanden sind. Ferner soll sie soviel Druck aufbauen, daß in absehbarer Zeit die Gesetze in Bezug auf Cannabis geändert werden. Dabei ist wichtig, daß viele Leute sich des Cannabiskonsums "bezichtigen". Wir erwarten, daß an diesem Punkt die Politiker sich für eine Liberalisierung der Drogengesetze aussprechen werden.

Wie schon oben erklärt, ist der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten. Bei Leuten, die früher einmal gekifft haben, wird es relativ schwierig sein, ihnen eine strafbare Handlung nachzuweisen. Nach fünf Jahren verjährt die Straftat zudem, d.h., nach Ablauf dieser Zeit kann keine Strafe mehr verhängt werden. Die Ankreuzmöglichkeit "weil ich früher Cannabis konsumiert habe" ist also die sicherste aller Formulierungen. Wenn Du also wirklich einmal auf Deine Selbstbezichtigung angesprochen würdest, kannst Du immer noch argumentieren, daß der Vorfall schon über fünf Jahre zurückliegt. Es sind hier also auch alle "Altkiffer" aufgerufen mitzumachen, die nur in Ihrer Jugend einmal Cannabis konsumiert haben! Seid bitte so solidarisch, denn es geht darum, daß ein behördlicher Vorfall ausgelöst wird. Die Selbstbezichtigung zählt so, als ob alles angekreuzt wäre...

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Valentin Batlle
batlle@T-Online.de