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Allgemeines
Die Idee zur "Zeig Dich!" Aktion wurde von dem Juristen und Dipl.päd. Werner Sack, ehemaliger Jugendrichter in Frankfurt am Main, geboren. Ein Interview von Christiane Eisele vom "Hanfblatt" im November 1997 mit Richter Werner Sack erklärt das Prinzip und die Möglichkeiten der Aktion. Der Text des Interviews liegt mir vor, darf ich aber aus Copyright-Gründen nicht veröffentlichen. Den kompletten Text seiner denkwürdigen Rede 1997 vor der 5. CBK in Karlsruhe, in der er sich Richter Werner Sack für die Legalisie
rung von Cannabis einsetzt, habe ich im Internet leider nicht gefunden, liegt mir jedoch in Auszügen vor.
Macht bitte alle mit und sprecht auch eure Freunde an! Mehr als 14.500 Menschen (Stand 15.06.2004) haben sich bereits der Aktion angeschlossen und die Selbstbezichtigung an das Anwaltsbüro geschickt. Bei geschätzten 5,4 bis 7,2 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten ("Probierer" noch nicht einmal mitgerechnet) müßte es doch möglich sein, 2% zu mobilisieren. Mir selbst war es bei meiner "Kifferehre" ein Bedürfnis, meine Selbstbezichtigung abzuschicken. Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom und verstecken sich. Also "Zeig Dich!"
Ausfüllen der Selbstbezichtigung
Das Original im grow! Magazin hat nur die 5 ersten Punkte zum ankreuzen. Den Punkt 6 habe ich hinzugefügt, damit jeder
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optional noch etwas hinzufügen kann. Mindestens einer der ersten 5 Punkte muß jedoch angekreuzt werden, da man dabei zugibt, bereits Cannabis konsumiert zu haben. Wir müssen nur möglichst schnell 100.000 Selbstbezichtigungen zusammenbekommen, um sie dann medienwirksam übergeben zu können und um endlich auch politisch etwas erreichen zu können.
Welches Risiko gehst Du ein?
Fast gar keines. Diese Selbstbezichtigung ist keine Selbstanzeige, das ist ein juristischer Unterschied! Es ist davon auszugehen, daß bei solchen Mengen der Einzelfall nicht verfolgt wird, egal in welcher Hinsicht. Wer ganz vorsichtig sein möchte, braucht nur den ersten Punkt "weil ich früher Cannabis konsumiert habe" anzukreuzen. Dies ist die schwächste Form der Selbstbezichtigung, reicht für unsere Zwecke aber völlig aus. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, nur der Besitz und das Handeltreiben. Bei Leuten, die früher einmal gekifft haben, wird es relativ schwierig sein, ihnen eine strafbare Handlung nachzuweisen. Nach fünf Jahren verjährt die Straftat zudem. Genauere Info findest Du auch im Internet unter http://www.zeig-dich.de.
Was kannst Du selber tun?
Mach mit! Gemeinsam sind wir stark! Und wenn nicht, verbreite diese Aktion, 20 Kopien reichen schon. So kommt endlich ein Schneeballeffekt ins rollen. Natürlich kann |
Du auch beides machen, so wie ich. Bringe Cannabis ins Gespräch, wo immer es geht. Viele Menschen schmeißen immer noch Cannabis in den selben Topf wie Heroin. Aufklärung tut Not. Nur wenn die Menschen objektiv über Cannabis/Hanf/Marihuna aufgeklärt werden, kann auch der Staat nicht mehr anders als es zu legalisieren. Denke daran, "kein Tropfen fühlt sich für eine Überschwemmung verantwortlich". Wer sich selbst für die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Hanf interessiert (Papier, Kleidung, Medizin, Schmierstoffe, Ernährung usw.), dem empfehle ich das Buch "Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze HANF Cannabis Marihuana" von Jack Herer/Mathias Bröckers/NOVA Institut, erschienen im Wilhelm Heyne Verlag, München, ISBN 3-453-11566-X für DM 24,90.
Internet Adresse zur Aktion
http://www.zeig-dich.de. Unterstützer sind ebenfalls das grow! Magazin, das Bündnis Hanfparade e.V., der Bundeshanfschutz, der Liedermacher und Rastafari Hans Söllner und das Liedermacherduo Joint Venture (leider ist "Kleinti" am 05.06.2000 verstorben). Kopiervorlagen liegen im Internet bereit. Wer keine andere Möglichkeit hat, kann auch gerne Kopiervorlagen gegen Einsendung eines adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlages bei mir anfordern.
Valentin Batlle,
Fasanenstraße 6,
65553 Limburg,
eMail: batlle@T-Online.de
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